NEUE BEDINGUNGEN FÜR DIALOGPOST
Unser Lettershop versendet über 10 Millionen Mailings pro Jahr. Eine beachtliche Menge davon befördert die CITIPOST Nordsee, unser Schwesterunternehmen im Nordsee Medienverbund. Den Rest liefern wir bei der Deutschen Post ein. Als Folge eines Berichts der Bundesnetzagentur über die „Bedingungen und Entgelte für Großversender und Konsolidierer im Briefmarkt 2019“ ergeben sich für Kunden der Deutschen Post einige wesentliche Änderungen für den Versand per DIALOGPOST. Diese haben wir hier für Sie einmal in Kurzform aufbereitet.
ÄNDERUNGEN DER DEUTSCHEN POST IM BEREICH DER DIALOGPOST:
Erhöhung des Portos bei Sendungen im Bereich bis 20 g von € 0,28 auf € 0,30
Erhöhung der Mindestsendungsmengen von 4.000 auf 5.000 Stück
Neu: Produktionszuschlag bei Nichteinhaltung der Automationsfähigkeit auf alle Sendungsgrößen der DIALOGPOST – je Sendung € 0,05
Anpassungen von POSTWURFSPEZIAL und POSTAKTUELL sowie EINKAUFAKTUELL
Vereinzelt geänderte Anforderungen an das Poststück, z. B. bei Postkarten: bisher 150 g/qm Flächengewicht, zukünftig mindestens 250 g/qm.
DIALOGPOST ODER VOLLBEZAHLTER BRIEF?
Mit werblichem Inhalt können Sie weiterhin DIALOGPOST nutzen.
Das können zum Beispiel folgende Produkte sein:
Mitteilungen inkl. Gratisproben, -mustern und -werbeartikeln sowie Sachets
Imagewerbung, Parteienwerbung
Einladungen zu Veranstaltungen
Mitteilungen im Rahmen von Bonusprogrammen
Kundenmagazine
Spendenaufrufe
Glückwünsche
Kundenkarten (keine Ersatzkarten)
Diese Produkte dürfen nur noch vollbezahlt versendet werden:
Markt- und Meinungsforschung
Allgemeine Kundeninformationen (z. B. AGB-Änderungen, Reiseunterlagen, Bestellbestätigungen, Preisanpassungen)
Rückrufaktionen
Konkrete Nutzungshinweise (z. B. von Kreditkarten, Versicherungen, zu einem bestehenden Vertrag)
Vertragslaufzeiten, -änderungen, -kündigungen
Öffentliche Bekanntmachungen oder Mitteilungen
Jahres- und Geschäftsberichte
Preislisten
Bescheide
Einladungen zu Jahreshaupt-, Aktionärs- und Mitgliederversammlungen
Wahlbenachrichtigungen
Zahlungsaufforderungen (z. B. Rechnungen, Mahnungen)
Mitgliederausweise
Publikationen (Abo- und Presseerzeugnisse)
Mitarbeiterzeitungen und Einladungen an Mitarbeiter
Informationen über Umfirmierungen, Geschäftsübernahmen, Firmenumzüge u. ä.
WIR BRINGEN LICHT INS DICKICHT
In erster Linie entscheidet die Deutsche Post über die Einordnung Ihres nächsten Mailings und die Höhe des Portos. Insofern bitten wir Sie, mit Ihrem Kundenberater bei der Deutschen Post AG Kontakt aufzunehmen, damit er prüfen kann, ob das Mailing tatsächlich DIALOGPOST-fähig ist oder als vollbezahlter Brief versendet werden muss.
Natürlich machen wir Ihnen auch gern ein alternatives Angebot über den preiswerten Versand mit der CITIPOST Nordsee, denn private Postdienstleister sind von dieser Neuerung nicht betroffen und versenden weiterhin nicht werbliche Inhalte zu günstigen Tarifen.
Ihr Kundenberater bei müllerditzen hilft Ihnen jederzeit gern, sich im Dickicht der neuen Regelungen zurechtzufinden. Gern berät Sie auch unser Lettershop-Team bei allen Fragen zur Portooptimierung.
Markus Werner
Leitung Lettershop